Mit Rechnungsvorlage für Studenten Rechnungen einfach erstellen
Mitunter kommen auch Studenten in die Situation, dass sie für eine von Ihnen erbrachte Leistung eine Rechnung erstellen sollen oder müssen. Beispiel sind hierfür zum Beispiel regelmäßige Nachhilfe für Schüler, die Arbeit als Hilfswissenschaftler oder auch als Werksstudent. Mit unserer Rechnungsvorlage für Studenten fällt Ihnen das Ausstellen korrekter Rechnungen besonders leicht. Laden Sie sich die Vorlage jetzt kostenlos herunter!
Kostenlose Rechnungsvorlage
Aus welchem Grund sollte ein Student eine Rechnung ausstellen?
Die meisten Studenten arbeiten während des Studiums, um dieses zu finanzieren. In der Regel sind sie dabei abhängig beschäftigt, sodass sich ihr Arbeitgeber nicht nur um die Abrechnung kümmert, sondern darüber hinaus auch die fälligen Steuern und Sozialabgaben abführt. Jedoch gibt es Studentenjobs, die nicht abhängig sondern selbständig ausgeführt werden. In solchen Fällen müssen die betroffenen Studenten selbst die von Ihnen erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.
Häufig in der Praxis vorkommende Beispiele wären zum Beispiel das Erteilen von Nachhilfeunterricht oder Tätigkeiten als Korrekturassistent an der Universität. Auch die freiberufliche Mitarbeit, etwa bei Verlagen oder IT-Unternehmen, gehören zu den Tätigkeiten, welche die betroffenen Studenten regelmäßig selbst berechnen müssen. Die Auftraggeber verlangen nämlich zumeist eine Rechnung, um die bezahlten Honorare steuerlich geltend machen zu können.
Freilich gibt es für die Auftraggeber bei dieser Art der Zusammenarbeit mit Studenten eine ganze Reihe von Vorteilen. So sind die Studenten selbständig und haben daher keinen Kündigungsschutz. Auch besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Weiterhin müssen die Arbeitgeber keinen Anteil zur Sozialversicherung leisten und können die Zusammenarbeit jederzeit ohne Grund beenden. Aber auch Studenten profitieren oftmals von dieser Art der Nebenbeschäftigung, auch wenn Sie dafür regelmäßig eine Rechnung schreiben müssen. Denn solche Arbeiten sind in der Regel nicht nur gut bezahlt, sondern bieten darüber hinaus eine überaus flexible Zeiteinteilung, die sich mit dem Studienplan vereinbaren lässt.
Darf ein Student überhaupt eine Rechnung ausstellen?
Dies ist selbstverständlich möglich, da Sie in diesem Fall ein Wirtschaftsteilnehmer wie jeder andere sind. Ihr Status als Student ist daher absolut unerheblich, wenn Sie eine Rechnung für steuerliche Zwecke ausstellen. Allerdings gilt es zu beachten, dass Sie auch als Student jede einzelne Rechnung korrekt versteuern müssen. Erhalten Sie außerdem Bafög oder andere finanzielle Unterstützung während des Studium, sind die Einnahmen aus den von Ihnen ausgestellten Rechnungen außerdem der jeweiligen Behörde mitzuteilen.
Wann wird eine Gewerbeanmeldung und die Beantragung einer Steuernummer notwendig?
Sind Sie als Student nicht nur einmalig, sondern regelmäßig selbständig tätig und stellen hierfür Rechnungen aus, müssen Sie unter Umständen ein Gewerbe anmelden. Dies ist nicht notwendig für freiberufliche Tätigkeiten, die in § 18 EStG näher geregelt sind. Tätigkeiten als Lektor, Korrektor oder Ghostwriter tätig ist, ist in der Regel ebenso Freiberufler wie Studenten, die im Auftrag Recherchetätigkeiten durchführen.
Wer sich nicht sicher ist, ob es bei seiner Tätigkeit um eine freiberufliche handelt, sollte im Zweifel erst einmal davon ausgehen, dass dem so ist. Hier gilt es, abzuwarten, wie das Finanzamt reagiert. Wird der Status als Freiberufler nicht anerkannt, kann dies dazu führen, dass für das erste Jahr der Tätigkeit Gewerbesteuer nachgezahlt werden muss. Hierfür müsste der Gewinn allerdings 24.500 Euro überschreiten. ein Betrag, den die wenigsten Studenten mit Ihrem Studentenjob erzielen.
Handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit tatsächlich um ein Gewerbe, kann dieses bei örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden. Notfalls erst dann, wenn der erste Steuerbescheid erfolgt ist und mit Wirkung für die Zukunft. In der Regel gehen die Ämter hierbei nicht von einer Ordnungswidrigkeit aus.
Wichtig für jeden Studenten mit einer nicht abhängigen Tätigkeit ist jedoch die Steuernummer. Diese benötigt jeder Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler. Sie ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Auf eine Steuernummer kann nur verzichten, wer als Student ausschließlich Rechnungen ausstellt, die gemäß § 33 UStDV einen Betrag von 250 Euro nicht übersteigen. Doch selbst dann ist eine freiberufliche Tätigkeit dem Finanzamt schriftlich mitzuteilen. Dies kann allerdings formlos erfolgen. Verwechseln Sie die Steuernummer nicht mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Letztere benötigen Sie nur, wenn Sie innerhalb der EU grenzüberschreitend arbeiten möchten. Ist dies der Fall, muss die ID mittels eines amtlichen Vordrucks beantragt werden.
Welche Angaben muss ein Student auf einer Rechnung machen
Stellt ein Student Rechnungen aus, so muss er sich, wie alle anderen Wirtschaftsteilnehmer, an die Grundsätze der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung halten. Alle notwendigen Angaben lassen sich mithilfe unserer Rechnungsvorlage unkompliziert hinterlegen. Im Einzelnen sind dies folgende in § 14 Abs. 4 UStG aufgeführten Punkte, die durch die in § 33 UStDV genannten Regelungen für Kleinunternehmerrechnungen ergänzt werden:
- bei Rechnungen über 250 Euro Name und Anschrift des Empfängers sowie des Ausstellers
- das Rechnungsdatum
- eine fortlaufende und eindeutige Rechnungsnummer
- die Steuernummer des Rechnungsstellers
- Angaben zur Art der erbrachten Leistung
- das Leistungsdatum
- Hinweis auf Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung oder
- den gültigen Mehrwertsteuersatz und den sich daraus ergebenden Umsatzsteuerbetrag
- den Netto-Gesamtbetrag der Rechnung