Rechnungsvorlage für Handwerker mit oder ohne Gewerbebetrieb

Hier finden Sie eine Rechnungsvorlage speziell für Handwerker. Diese Vorlage laden Sie bei Bedarf kostenfrei herunter und können Sie anschließend mühelos mit Ihren eigenen Daten ausfüllen und anschließend an den Rechnungsempfänger versenden. Unsere Rechnungsvorlage eignet sich sowohl für Handwerkerrechnungen von Privat als auch für Handwerker mit eigenem Gewerbebetrieb.

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Wichtige Fakten rund um die Handwerker-Rechnung

Handwerker erbringen in der Regel eine handwerkliche Leistung mit zusätzlichem Materialeinsatz. Diese solle anschließend dem Auftraggeber ordnungsgemäß in Rechnung gestellt werden. Dabei gilt es, verschiedene Dinge zu beachten.

Zunächst einmal ist es durchaus möglich, dass ein Handwerker ausschließlich eine Dienstleistung erbringt. Somit kann die Rechnung eines Handwerkers durchaus zugleich eine Dienstleistungsrechnung sowie eine Handwerker-, Instandhaltungs- oder auch Bauunterhaltsrechnung sein.

Um eine Handwerkerrechnung erstellen zu können, ist es wichtig, dass der Auftraggeber oder Besteller der Leistung darüber informiert ist, dass die vom Handwerker zu erbringende Leistung kostenpflichtig ist. Dies ist vorab unbedingt zu klären und am besten schriftlich festzuhalten, etwa in Form eines Auftrags oder einer Bestellung.

Erfolgt ein Auftrag durch den Besteller an den Handwerker, so hat dieser den Charakter eines Kaufvertrags, der zwischen den beiden Parteien geschlossen wird. Hierbei handelt es sich um eine beidseitige Willensbekundung. Der Auftraggeber bestellt eine Leistung und verpflichtet sich, diese später zu bezahlen. Der Handwerker als Leistungserbringer verpflichtet sich im Gegenzug dazu, die bestellte Leistung zu erbringen.

Was eine ordnungsgemäße Rechnung für eine Handwerksleistung enthalten sollte

Es gibt verschiedene Angaben, die auf einer ordnungsgemäßen Handwerkerrechnung unbedingt vorhanden sein müssen. Diese können Sie mithilfe unserer Rechnungsvorlage unkompliziert hinterlegen.

  • vollständiger Name sowie die Adresse des Auftraggebers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Ausstellers sowie dessen Name und Adresse
  • das Rechnungsdatum sowie Liefer- bzw. Leistungsdatum
  • eine fortlaufende sowie eindeutige Rechnungsnummer
  • die Menge und Art der erbrachten Leistung bzw. des Materialeinsatzes mit den jeweiligen Nettosummen
  • der anzuwendende Mehrwertsteuersatz samt Betrag
  • Steuerinformationen sowie mögliche Minderungsgründe bzw. Skonto
  • die Brutto-Summe der Rechnung
  • den Auftrag betreffende Lieferscheine und/oder Stundennachweise, gegengezeichnet vom Auftraggeber
  • nicht notwendig, aber sinnvoll: Ein Zahlungsziel

Rechnung für eine einmalige kostenpflichtige Handwerkerleistung von Privat

Handwerker schreibt eine RechnungGrundsätzlich können Sie auch als Privatperson ohne Gewerbe eine Handwerkerrechnung für eine einmalig von Ihnen erbrachte kostenpflichtige Handwerkerleistung erstellen. Hierfür müssen Sie die oben genannten Punkte bei der Rechnungsstellung beachten. Eine Angabe der Umsatzsteuer-ID ist Ihnen nicht möglich, daher müssen Sie Ihre persönliche Steuernummer auf der Rechnung angeben. Hierbei handelt es sich um die Nummer, die Sie unter anderem für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen.

Geben Sie außerdem Einzelheiten zur Beauftragung an, etwa das Datum des mündlichen Auftrags oder einer E-Mail durch den Auftraggeber.

Als Privatperson sind Sie nicht berechtigt, Umsatzsteuer auf Ihrer Rechnung auszuweisen. Da Sie kein Gewerbe haben, stellen Sie daher eine Netto-Rechnung aus.

Achten Sie darauf, dass Ihre vollständige Adresse sowie Ihre Bankverbindung und nicht zuletzt eine Rechnungsnummer auf Ihrer privaten Handwerkerrechnung angegeben sind.

 

Handwerkerrechnung von einem Handwerker mit Gewerbebetrieb

Haben Sie ein handwerkliches Gewerbe angemeldet, handeln Sie als Unternehmer. In diesem Fall muss die Rechnung, die Sie mithilfe unserer Rechnungsvorlage für Handwerker erstellen, Ihre Umsatzsteuer-ID enthalten. Darüber hinaus ist die Angabe des Mehrwertsteuersatzes von zumeist 19 Prozent sowie des Mehrwertsteuerbetrags verpflichtend.

Bei einer Handwerkerleistung ist nicht die Leistungserbringung als solche relevant. Sie sind stattdessen auf eine erfolgreiche Zielerfüllung ausgelegt. Das bedeutet, dass das Ergebnis der Leistung relevant für die Rechnung ist. In der Rechnung muss abhängig von der Beauftragung die Abrechnungseinheit für die Leistung definiert werden, also zum Beispiel Arbeitsstunden oder der Materialeinsatz.

Bei einer Abrechnung nach Stunden gilt ein Preis pro Stunde, der mit der Anzahl der geleisteten Einheiten (Stunden) multipliziert wird. Hierbei spricht man von einer sogenannten Lohnleistung. Bei zusätzlichem Materialeinsatz muss auf der Rechnung die Verbrauchsmenge mit Beschreibung des Materials und dem Einzelpreis angegeben werden. Jede Rechnungsposition besteht also aus einer Lohnleistung oder einem in Rechnung gestellten Material mit dem dazugehörigen Nettopreis. Aus den einzelnen Positionen wird des Gesamtbetrag der Rechnung errechnet, auf den anschließend der gültige Mehrwertsteuersatz erhoben wird, mit dessen Hilfe sich der Umsatzsteuerbetrag errechnen lässt.

Handwerker-Rechnung nach vorherigem Angebot

Haben Sie dem Auftraggeber vor der Auftragsertelung für die zu erbringenden Handwerkerleistungen ein Angebot erstellt, so kann dessen Inhalt Bestandteil des Auftrages bzw. Vertrages werden. Entscheidend ist hierfür der Wortlaut der Beauftragung.

Wenn die tatsächliche Auftragsausführung von den angebotenen Leistungen abweicht, müssen Sie als Handwerker dem Auftraggeber transparent nachweisen, welche Gründe es hierfür gibt. Davon sind insbesondere Mehrungen bzw. Minderungen des Auftragsvolumens und dadurch vom Angebot abweichende Rechnungssummen betroffen. Sofern Sie mit dem Auftraggeber einen Festpreis vereinbart haben, lässt sich eine nachträgliche Änderung der Rechnungssumme nur mit erhöhtem Erklärungsbedarf durchsetzen.

 

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